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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Geltungsbereich / Allgemeines

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der CellaVie Aviation Club GmbH, Stadtbahnbögen 175-176, 1090 Wien (im Folgenden „CellaVie“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2. Die AGB gelten insbesondere für alle Veranstaltungen der CellaVie, sofern nicht abweichende Teilnahmebedingungen für einzelne Veranstaltungen festgelegt werden. Abändernde bzw. ergänzende Teilnahmebedingungen für einzelne Veranstaltungen sind im Rahmen der Online-Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung auf der Website der CellaVie unter www.cellavie.at abrufbar.

1.3. Bei Veranstaltungen, die nicht von CellaVie organisiert werden, gelten die AGB bzw. Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB (z.B. jene des Kunden) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CellaVie hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5. CellaVie behält sich das Recht vor, die AGB an neue Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik, Produkt- und Leistungsangebot und/oder aus anderen Gründen anzupassen. Insbesondere Änderungen, welche für den Kunden nicht ausschließlich vorteilhaft sind, werden dem Kunden gegenüber zumindest vier Wochen zuvor bekanntgegeben. Sofern der Kunde diesen Änderungen binnen vier Wochen ab Übermittlung der Mitteilung an seine zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse nicht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis auf Basis der geänderten AGB fortgesetzt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB, hat er die Nutzung umgehend einzustellen und kann ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

1.6. Personenbezeichnungen umfassen Männer und Frauen gleichermaßen.

2. Anmeldung zu Veranstaltungen / Anmeldegebühr

2.1. Eine verbindliche Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt durch Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, E-Mail, Fax oder telefonisch. CellaVie behält es sich vor, eine gewisse Mindestanzahl bzw. Höchstgrenze an Teilnehmern pro Veranstaltung festzulegen. Dem Kunden wird daher eine rechtzeitige Anmeldung bis spätestens vier Tage vor der Veranstaltung empfohlen.

2.2. CellaVie wird dem Kunden binnen 24 Stunden nach einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail übermitteln. Erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Buchung abgeschlossen und das Vertragsverhältnis zwischen CellaVie und dem Kunden zustande gekommen.

2.3. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr spätestens bis 4 Tage vor der Veranstaltung mittels einer der angebotenen elektronischen Zahlungsmethoden oder aber unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort in bar zu bezahlen, anderenfalls eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich ist. Der gebuchte Platz für die Veranstaltung ist erst dann reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bezahlt worden ist.

3. Änderungen von Veranstaltungen

3.1. CellaVie behält es sich vor, Veranstaltungen zu verschieben oder – aus welchen Gründen auch immer – kurzfristig abzusagen. Soweit als zeitlich möglich, wird CellaVie den Kunden rechtzeitig vor der Veranstaltung schriftlich über eine Verschiebung oder Absage der gebuchten Veranstaltung informieren. Dem Kunden erwachsen aus der Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung keinerlei Ansprüche. Der Anspruch auf Rückvergütung einer bereits bezahlten Teilnahmegebühr für abgesagte Veranstaltungen bleibt davon unberührt.

3.2. CellaVie behält es sich vor, das Programm von Veranstaltungen zu ändern, Beteiligte oder Besetzungen auszutauschen oder andere inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Dem Kunden erwachsen daraus keinerlei Ansprüche.

4. Anmeldung zu Veranstaltungen / Anmeldegebühr

4.1. Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Fax oder Internet, steht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss (Erhalt der Buchungsbestätigung) zu. Das Rücktrittsrecht entfällt bei Buchung von Veranstaltungen, die bereits innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss beginnen.

4.2. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erklärt werden. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bei Rücktrittserklärungen, welche per Post übermittelt werden, ist das Datum des Postaufgabescheines entscheidend.

4.3. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:

CellaVie Aviation Club GmbH
Stadtbahnbögen 175-176, 1090 Wien
E-Mail: office@cellavie.at

4.4. Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, wird CellaVie alle erhaltenen Zahlungen ohne Verrechnung eines Entgeltes spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Rücktrittserklärung eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt worden ist. Die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels bleibt jedoch vorbehalten. CellaVie ist berechtigt, die Rückzahlung so lange zurückzubehalten, bis der Nachweis vorliegt, dass ein Gutscheincode noch nicht bei einem Akzeptanzpartner eingelöst wurde oder der Kunde diesen Nachweis selbst erbracht hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Aus der berechtigten Zurückbehaltung der Rückzahlung erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche.

4.5. Kein Widerrufsrecht steht bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (wie Guthaben/Gutscheine, die dem Kunden digital bereitgestellt werden) zu, nachdem der Kunde zugestimmt hat, sofort Zugang zu den digitalen Inhalten haben zu wollen und mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

5. Veranstaltungsregeln / Hausordnung

5.1. Mit Besuch der Veranstaltung unterwirft sich der Kunde der Hausordnung. Diese liegt am Veranstaltungsort auf.

5.2. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind Mitarbeiter von CellaVie berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

5.3. Der Kunde erklärt seine Einwilligung dazu, dass CellaVie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigen, veröffentlichen, veräußern, usw. kann. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch und kann nicht zurückgezogen werden. Der Kunde erklärt, eine gleichlautende Einwilligung auch von sämtlichen Begleitpersonen eingeholt zu haben.

5.4. Veranstaltungsteilnehmer haben den Anordnungen von Mitarbeitern von CellaVie zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Anweisungen sind diese berechtigt, den Ausweis der betreffenden Personen zu verlangen und diese Personen von der Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen bzw. des Veranstaltungsorts zu verweisen bzw. gegen diese Personen ein Hausverbot auszusprechen. Betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen kann der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte verwehrt werden.

6. Schadenersatz

6.1. CellaVie haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sofern sie dafür ein Verschulden trifft.

6.2. Bei sonstigen Schäden haftet CellaVie nur dann, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CellaVie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

6.3. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

6.4. CellaVie übernimmt keine Haftung für Produkte und Leistungen Dritter.

6.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund. Sie gelten weiters auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von CellaVie.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, etc. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Von dem Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und CellaVie abgegangen werden.

7.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CellaVie ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

7.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CellaVie wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von CellaVie vereinbart.

7.4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Zuletzt aktualisiert am 22 Februar 2021.

 

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